Mit Inkrafttreten der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) 305/2011 wurde die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die von harmonisierten technischen Spezifikationen erfasst und im Amtsblatt der EU veröffentlich sind, Pflicht.
Aufgrund seines innovativen Charakters ist Vakuumisolierglas nicht vollständig von einer harmonisierten EU-Norm erfasst und unterliegt damit auch nicht der CE-Kennzeichnungspflicht. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigen Hersteller die Einhaltung der EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutznormen und sichern sich einen erleichterten Marktzugang und das Vertrauen der Verbraucher im Europäischen…
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