Was sind PFAS?
PFAS umfassen mehrere tausend chemische Verbindungen, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (thermische und chemische Stabilität sowie wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften) in zahlreichen Anwendungen eingesetzt werden. So erhalten die berühmten „Teflon“-Pfannen durch die Beschichtung mit Polytetrafluorethylen (PTFE) ihre legendäre Antihaftwirkung, mit denen das Braten erleichtert wird. Eine weitere wichtige Eigenschaft von PFAS ist ihre Langlebigkeit, die gleichzeitig mit dem Nachteil einhergeht, dass sie in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden. Sie werden daher häufig auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.
Regulatorischer Rahmen:
Was gibt es und was kommt noch? PFAS werden seit einigen Jahren sowohl auf EU-Ebene als auch international immer stärker reguliert. So ist der Einsatz von Undecafluorhexansäure (PFHxA) und PFHxA-verwandten Stoffen, wie Verbrauchertextilien (wie Regenjacken) oder in Lebensmittelverpackungen (wie Pizzakartons) in der EU seit 2024 beschränkt/verboten. Auch auf internationaler Ebene werden PFAS wie Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), die in Feuerlöschschäumen oder Perfluoroctansäure (PFOA), die in der Textil- und Lederbehandlungen eingesetzt werden, seit längerem über das Stockholmer Übereinkommen über persistente, organische Schadstoffe reguliert. Die WVMetalle unterstützt diese selektiven und zielgerichteten PFAS-Regulierungen. Neu und aus unserer Sicht problematisch ist allerdings der Ansatz, den fünf Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland) 2021 mit der generellen Gruppenbeschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingebracht haben. Der ursprüngliche Vorschlag sah vor, eine ganze Reihe von PFAS-Anwendungen auf einen Schlag faktisch zu verbieten – ein Novum in der bisher Einzelstoffbezogenen REACH-Verordnung. Dies hat in vielen Industriebranchen – inklusive der NE Metallindustrie – die Alarmglocken schrillen lassen, da viele der zu beschränkenden PFAS in unzähligen Prozessen und Anlagen eine essenzielle Rolle erfüllen und nicht durch Alternativen ersetzbar sind. Dies hat sich auch in den anschließenden Konsultationen der ECHA zu den wissenschaftlichen (im RAC = Ausschuss für Risikobeurteilung) sowie zu den wirtschaftlichen Aspekten (im SEAC = Ausschuss für sozioökonomische Analyse) gezeigt. Die schier unglaubliche und rekordverdächtige Anzahl von 5.642 RAC-Konsultationsbeiträgen und 3.511 SEAC-Konsultationsbeiträgen zeigen das hohe Maß an Besorgnis bei dem Thema und spiegelt die Betroffenheit der Zivilgesellschaft und der Industrie gleichermaßen wider. Als WVMetalle haben wir an beiden Konsultationen teilgenommen und sowohl die wissenschaftlichen als auch die wirtschaftlichen Perspektiven der NE-Metallindustrie dargelegt. Wir hegen aber auch grundsätzliche verfahrensrechtliche Zweifel an dem Prozess, da sich der Fokus und die Ausrichtung dieses inzwischen hochpolitischen Beschränkungsvorschlags immer wieder geändert haben. Aufgrund der breiten Betroffenheit kann man durchaus die Frage stellen, ob der gruppenbasierte Ansatz der richtige Weg ist. Inzwischen beschäftigt sich die Regulatoren immer stärker mit der Frage, in welchen Anwendungen PFAS als kritisch oder schwer substituierbar anzusehen sind und welche Übergangsfristen erforderlich sein könnten. Die weiter bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des endgültigen regulatorischen Rahmens und möglicher Ausnahmen für industrielle Schlüsselindustrien/-prozesse belasten die Diskussion und erschweren eine sinnvolle Lösungsfindung. Trotz Aussage von EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall, bis Ende des Jahres einen Beschränkungsvorschlag vorzulegen, darf daher bezweifelt werden, ob das ein realisierbares Ziel ist. Angesichts der weitreichenden Bedeutung von PFAS bedarf es einer umfassenden Analyse aller betroffener Sektoren, um zu gewährleisten, dass alle Auswirkungen eines Verbotes/Beschränkung in Betracht gezogen werden. Weitere Informationen zum aktuellen regulatorischen Stand finden Sie auf der dedizierten ECHA-Webseite zu PFAS.
Betroffenheit der NE-Metallindustrie
Die NE-Metallindustrie ist in unterschiedlichen Bereichen von dem PFAS-Beschränkungsvorschlag betroffen. Besonders relevant sind Anwendungen in der Oberflächentechnik und Galvanik, wo bestimmte PFAS unter anderem zur Verbesserung von Prozessstabilität, Anwendungssicherheit und Produktqualität eingesetzt werden. Ein pauschales Verbot oder weitreichende Verwendungsbeschränkungen, wie sie derzeit diskutiert werden, könnten erhebliche Auswirkungen auf Produktionsprozesse, Investitionsentscheidungen und damit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit haben. Das gilt vor allem, weil gleichzeitig für viele Anwendungen bislang nur begrenzt technisch gleichwertige Alternativen zur Verfügung stehen. Für Unternehmen führt dies zu erheblicher Unsicherheit hinsichtlich langfristiger Investitionsentscheidungen. Der Wegfall nahezu aller PFAS würde dazu führen, dass viele dringend benötigte Produkte für die Transformation EU-weit nicht mehr hergestellt werden könnten. Sie finden in der WVMetalle-Stellungnahme die detaillierten Informationen zur Betroffenheit der NE-Metallindustrie von einem möglichen PFAS-Verbot.
Fazit
Die PFAS-Debatte verdeutlicht den Zielkonflikt zwischen Umwelt- und Gesundheitsschutz auf der einen Seite sowie industrieller Wertschöpfung und technologischer Machbarkeit auf der anderen. Für die NE-Metallindustrie ist entscheidend, dass Regulierung risikobasiert, wissenschaftlich fundiert und technologisch umsetzbar gestaltet wird. Nur wenn regulatorische Anforderungen mit ausreichenden Übergangsfristen, praktikablen Alternativen und Planungssicherheit verbunden werden, können Umweltziele und industrielle Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen gesichert werden.

