CBAM: Entwurf für EU-Benchmark-System geleakt

Ein Entwurf für die kommende Durchführungsverordnung zum EU-CBAM ist vorab an die Öffentlichkeit gelangt. Das Dokument enthält erste Vorschläge für Benchmarks je CN-Code – und sorgt bereits für Gesprächsstoff.

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Demnach sollen künftig unterschiedliche Benchmarks für Stahl- und Aluminiumprodukte gelten. Bei Aluminiumprodukten soll es abhängig davon sein, ob sie aus Primäraluminium (K-Wert) oder aus Sekundäraluminium (L-Wert) bestehen. Als Sekundäraluminium gilt ein Produkt, wenn mehr als 50 Prozent des eingesetzten Materials recycelten Ursprungs sind. Dies dürfte die Berechnung potenzieller CBAM-Kosten eher komplexer machen.

Auffällig ist zudem die Unterscheidung der Tabellenspalten „A“ und „B“: Während Spalte A die gesamten bei der Produktion entstehenden CO₂-Emissionen abbildet, ist für die betroffenen Erzeugnisse aktuell ausschließlich Spalte B relevant.
Da es sich um einen Leak handelt, sind Änderungen der Benchmarks jederzeit möglich – möglicherweise auch in größerem Umfang. Das Dokument liegt der Redaktion zur Einsicht vor, sollte jedoch mit Vorsicht interpretiert werden.