Dabei geht es nicht um eine generelle Änderung der bestehenden Maßnahmen, sondern ausschließlich um eine mögliche Ausnahme für einen sehr spezifischen Produkttyp. Nach den vorliegenden Informationen werden diese Erzeugnisse in der EU derzeit nicht hergestellt und können auch aus anderen Herkunftsländern nicht in ausreichender Menge und mit den erforderlichen Spezifikationen bezogen werden.
Vor diesem Hintergrund prüft die Kommission, ob diese Produkte aus der Warendefinition und damit aus dem Anwendungsbereich der Antidumpingmaßnahmen herausgenommen werden sollten.
Für die Praxis wichtig: Die in der Bekanntmachung genannten KN- und TARIC-Codes dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich ist die konkrete Warenbeschreibung. Es geht daher nicht pauschal um alle genannten Zolltarifnummern, sondern um eine eng begrenzte mögliche Ausnahme innerhalb der bestehenden Maßnahmen.Stellungnahmen können innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingereicht werden.

